Hinweis: Dieses Dokument ist eine Vorlage. Alle Angaben in eckigen Klammern […] müssen vor Verwendung durch die konkreten Projekt- und Kundendaten ersetzt und die Inhalte an den jeweiligen Auftrag angepasst werden. Eine rechtliche Prüfung wird empfohlen.
Rahmenvertrag
zwischen
le dot E-Solution Stanic, Mirko Stanic Birmensdorferstrasse 240, 8003 Zürich UID: CHE-130.745.803 E-Mail: mail@le-dot.com (nachfolgend «Auftragnehmerin»)
und
[Auftraggeber/in] [Firma/Organisation] [Adresse Auftraggeber/in] (nachfolgend «Auftraggeberin»)
(gemeinsam «die Parteien»)
Art. 1 — Zweck
1.1 Dieser Rahmenvertrag regelt die allgemeinen Bedingungen der langfristigen Zusammenarbeit zwischen den Parteien im Bereich IT-Beratung und IT-Dienstleistungen.
1.2 Einzelne Leistungen werden durch separate Einzelaufträge (Art. 3) vereinbart, die auf diesem Rahmenvertrag basieren.
Art. 2 — Einzelaufträge
2.1 Einzelaufträge werden schriftlich vereinbart und enthalten mindestens:
- a) Beschreibung der Leistung;
- b) Dauer bzw. Termine;
- c) Vergütung (Pauschale, Stunden- oder Tagessatz);
- d) Ansprechpersonen.
2.2 Mit Unterzeichnung durch beide Parteien wird ein Einzelauftrag integrierender Bestandteil dieses Rahmenvertrags.
2.3 Aus diesem Rahmenvertrag ergibt sich kein Anspruch auf Erteilung von Einzelaufträgen.
Art. 3 — Rangfolge
3.1 Bei Widersprüchen zwischen dem Rahmenvertrag und einem Einzelauftrag geht der Einzelauftrag vor.
3.2 Für Punkte, die im Einzelauftrag nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen dieses Rahmenvertrags.
Art. 4 — Vergütung
4.1 Die Vergütung richtet sich nach den im Anhang B (Konditionenblatt) festgehaltenen Stunden- und Tagessätzen, sofern der Einzelauftrag keine abweichende Vergütung vorsieht.
4.2 Die Sätze können von den Parteien jährlich per 1. Januar angepasst werden. Änderungen sind mindestens 3 Monate im Voraus schriftlich anzukündigen.
4.3 Angepasste Sätze gelten für neue Einzelaufträge. Laufende Einzelaufträge bleiben zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen bestehen.
Art. 5 — Zahlungsbedingungen
5.1 Die Auftragnehmerin erstellt monatliche Abrechnungen über die im Vormonat erbrachten Leistungen.
5.2 Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
5.3 Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, einen Verzugszins von 5% p.a. zu erheben (OR Art. 104 Abs. 1).
Art. 6 — Laufzeit
6.1 Dieser Rahmenvertrag tritt am [Datum] in Kraft und wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.
6.2 Optional: Die Mindestlaufzeit beträgt [X] Monate ab Inkrafttreten.
Art. 7 — Kündigung
7.1 Nach Ablauf einer allfälligen Mindestlaufzeit kann jede Partei den Rahmenvertrag mit einer Frist von 3 Monaten auf das Ende eines Kalenderquartals kündigen.
7.2 Zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung laufende Einzelaufträge werden ordnungsgemäss abgeschlossen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
7.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten (OR Art. 337 analog).
Art. 8 — Haftung
8.1 Die Haftung richtet sich nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin bzw. nach der Haftungsregelung im jeweiligen Einzelauftrag.
8.2 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten folgende Grundsätze:
- a) Die Auftragnehmerin haftet für direkte Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- b) Die Haftung ist pro Einzelauftrag auf die jeweilige Auftragssumme begrenzt.
- c) Indirekte Schäden und Folgeschäden sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Art. 9 — Vertraulichkeit
9.1 Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieser Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für den Vertragszweck zu verwenden.
9.2 Diese Pflicht gilt über die Beendigung dieses Vertrags hinaus für die Dauer von 3 Jahren.
9.3 Bei Bedarf schliessen die Parteien eine separate Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ab, die den Bestimmungen dieses Artikels vorgeht.
Art. 10 — Datenschutz
10.1 Soweit die Auftragnehmerin im Rahmen der Leistungserbringung Personendaten im Auftrag der Auftraggeberin bearbeitet, schliessen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäss DSG Art. 9 ab.
10.2 Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung, insbesondere des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) und der Verordnung über den Datenschutz (VDSG).
Art. 11 — Schlussbestimmungen
11.1 Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und der Unterschrift beider Parteien.
11.2 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
11.3 Anwendbares Recht: Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht.
11.4 Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
Unterschriften
| Auftragnehmerin | Auftraggeberin | |
|---|---|---|
| Firma | le dot E-Solution Stanic, Mirko Stanic | [Firma/Organisation] |
| Name | Mirko Stanic | [Auftraggeber/in] |
| Ort, Datum | Zürich, [Datum] | __ |
| Unterschrift | __ | __ |
Anhänge
- Anhang A: Vorlage Einzelauftrag
- Anhang B: Konditionenblatt (Stunden-/Tagessätze)
Quellenverzeichnis
- OR Art. 1 ff. — Allgemeine Bestimmungen zum Vertragsrecht (Innominatvertrag)
- OR Art. 104 — Verzugszins
- OR Art. 337 (analog) — Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
- OR Art. 394 ff. — Auftragsrecht (subsidiär anwendbar)
- DSG Art. 9 — Auftragsbearbeitung von Personendaten