EU Whistleblower und Secure Cryptography
Die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) verpflichtet juristische Personen des privaten Sektors mit 50 oder mehr Mitarbeitenden zur Einrichtung sicherer interner Meldekanäle. Die technische Umsetzung muss sichere Meldekanäle bereitstellen und die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers schützen; eine garantierte Anonymität durch Verschlüsselung verlangt die Richtlinie nicht.
Kernkonzept
Schutz vor Repressalien für Personen, die Verstösse gegen Unionsrecht melden. Die Vertraulichkeit der Identität ist das höchste Gebot und muss durch technische und organisatorische Massnahmen (TOMs) sichergestellt werden. Ob anonyme Meldungen entgegengenommen und verfolgt werden müssen, entscheiden die Mitgliedstaaten. Die Richtlinie ist EU-Recht; rein schweizerische Organisationen fallen nur über EU-Tochtergesellschaften oder EU-Bezug in ihren Anwendungsbereich.
Relevanz
- Zero-Knowledge Architektur: Implementierung von Meldesystemen, bei denen nicht einmal der Provider Zugriff auf die Identität der Melder hat.
- End-to-End Verschlüsselung: Einsatz von Standards wie PGP oder AES-256 zur Absicherung der Kommunikation.
- Revisionssicherheit: Dokumentation der Bearbeitungsschritte ohne Kompromittierung der Anonymität.
Verwandte Themen
- Technologie: Security-Strategie, der Sicherheitsrahmen für EU Whistleblower und Secure Cryptography.
- Standards, der Standardbereich, der EU Whistleblower und Secure Cryptography fachlich einordnet.