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EMBAG

Das EMBAG (Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben) verpflichtet Schweizer Bundesbehörden seit dem 1. Januar 2024, den Quellcode von im Auftrag entwickelter Software öffentlich zugänglich zu machen, sofern keine Ausnahmen (Sicherheit, Drittrechte) vorliegen. Es ist der erste gesetzlich verankerte "Open Source by Default"-Ansatz in der Schweiz.

Das Gesetz ist relevant für alle IT-Dienstleister, die für Bundesbehörden arbeiten oder arbeiten möchten.

Was das EMBAG regelt

  • Open Source by Default: Quellcode von individuell entwickelter Software muss grundsätzlich öffentlich gemacht werden.
  • Datennutzung: Bundesbehörden können ihre Daten für wirtschaftliche und gesellschaftliche Zwecke zur Verfügung stellen.
  • E-Government-Standards: Das EMBAG strukturiert die digitale Verwaltung und schafft die Grundlage für Standards, Schnittstellen, offene Daten und Open Source; konkrete Zugänglichkeits- und Sicherheitspflichten ergeben sich aus den jeweils einschlägigen Bestimmungen und Verordnungen.
  • Interoperabilität: Systeme müssen offene Schnittstellen unterstützen, um Vendor Lock-in zu reduzieren.

Ausnahmen vom Open-Source-Gebot

Nach Art. 9 EMBAG erlaubt das Gesetz Ausnahmen, wenn Rechte Dritter oder sicherheitsrelevante Gründe der Offenlegung entgegenstehen oder sie einschränken:

  1. Die Veröffentlichung verletzt Rechte Dritter (Lizenzen, IP).
  2. Es wären sicherheitsrelevante Informationen (Schlüssel, Credentials) enthalten.

Der Fokus: Digitale Souveränität als Gesetz

Das EMBAG ist nicht nur Compliance-Pflicht, sondern Ausdruck des politischen Willens zur digitalen Souveränität des Staates.

Relevanz für Dienstleister

  • Projekte für Bundesbehörden müssen von Anfang an mit Open-Source-Kompatibilität geplant werden.
  • Lizenzen von Third-Party-Abhängigkeiten müssen frühzeitig auf EMBAG-Kompatibilität geprüft werden.
  • Deployment-Architekturen müssen die Veröffentlichung des Quellcodes ermöglichen, ohne Secrets zu exponieren.

Quellen