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nFADP / DSG und Privacy by Design
Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG / nFADP) nähert sich der europäischen DSGVO an und verschärft die Pflichten für Unternehmen im Umgang mit personenbezogenen Daten massiv.
Kernkonzept
Einführung hoher persönlicher Bussen bei Verstössen, eine Meldepflicht bei Datensicherheitsverletzungen an den EDÖB nur dann, wenn die Verletzung voraussichtlich zu einem hohen Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte führt (Art. 24 DSG), und der Grundsatz "Privacy by Design / by Default". Nutzer haben ein Auskunftsrecht (Art. 25 DSG); ein dem DSGVO-Recht auf Löschung entsprechendes umfassendes Löschrecht kennt das Schweizer Recht nicht, eine Löschung oder Vernichtung lässt sich über zivilrechtliche Ansprüche nach Art. 32 DSG durchsetzen.
Relevanz
- Datenmapping: Dokumentation der Verarbeitungstätigkeiten (VVT). Die Pflicht nach Art. 12 DSG kennt Ausnahmen, namentlich für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden ohne Bearbeitung mit hohem Risiko.
- Technische Löschkonzepte: Automatisierte Umsetzung von Löschfristen in Datenbanken.
- Souveränes Hosting: Bevorzugung von Schweizer Rechenzentren für besonders schützenswerte Daten.
Verwandte Themen
- Technologie: Compliance, der Kontrollrahmen für nFADP / DSG und Privacy by Design.
- Innovation: Privacy, der Datenschutzkontext für nFADP / DSG und Privacy by Design.
- Standards, der Standardbereich, der nFADP / DSG und Privacy by Design fachlich einordnet.