Hinweis: Dieses Dokument ist eine Vorlage. Alle Angaben in eckigen Klammern […] müssen vor Verwendung durch die konkreten Projekt- und Kundendaten ersetzt und die Inhalte an den jeweiligen Auftrag angepasst werden. Eine rechtliche Prüfung wird empfohlen.
Subunternehmervertrag
zwischen
le dot E-Solution Stanic, Mirko Stanic (nachfolgend «Auftraggeberin») Birmensdorferstrasse 240, 8003 Zürich UID: CHE-130.745.803
und
[Auftragnehmer/in] (nachfolgend «Subunternehmer/in») [Adresse Auftragnehmer/in]
Art. 1 — Vertragsgegenstand
1.1 Die Auftraggeberin beauftragt die Subunternehmerin / den Subunternehmer mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen des Projekts «[Projektbezeichnung]». 1.2 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Anhang zu diesem Vertrag. 1.3 Der Vertrag tritt am [Datum] in Kraft.
Art. 2 — Selbständige Tätigkeit
2.1 Die Subunternehmerin / der Subunternehmer erbringt die Leistungen als selbständig erwerbende Person im Sinne von AHVG Art. 9 und ist nicht in die Betriebsorganisation der Auftraggeberin eingegliedert. 2.2 Die Subunternehmerin / der Subunternehmer setzt eigene Arbeitsmittel ein, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist. 2.3 Die Subunternehmerin / der Subunternehmer bestätigt, bei einer AHV-Ausgleichskasse als selbständig erwerbend angemeldet zu sein, und legt auf Verlangen eine entsprechende Bestätigung vor.
Art. 3 — Leistungserbringung
3.1 Ort und Zeit der Leistungserbringung sind frei wählbar, soweit die Erfordernisse des Projekts dies zulassen. 3.2 Die Leistung wird ergebnisorientiert beurteilt, nicht nach Anwesenheit oder Arbeitszeit. 3.3 Die Substitution gemäss OR Art. 399 ist nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin zulässig.
Art. 4 — Vergütung
4.1 Die Vergütung beträgt [Betrag] CHF pro Stunde / pauschal [Betrag] CHF (Zutreffendes einsetzen). 4.2 Die Subunternehmerin / der Subunternehmer stellt der Auftraggeberin monatlich Rechnung. Der Rechnung ist eine Leistungsübersicht beizulegen. 4.3 Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage netto ab Rechnungseingang. 4.4 Die Vergütung versteht sich ohne Mehrwertsteuer, sofern die Subunternehmerin / der Subunternehmer nicht MWST-pflichtig ist.
Art. 5 — Sozialversicherungen
5.1 Die Subunternehmerin / der Subunternehmer ist eigenverantwortlich für sämtliche Sozialversicherungsbeiträge, namentlich:
- AHV / IV / EO
- Berufliche Vorsorge (BVG)
- Unfallversicherung (UVG)
- Krankentaggeldversicherung 5.2 Die Auftraggeberin leistet keinerlei Sozialversicherungsbeiträge für die Subunternehmerin / den Subunternehmer.
Art. 6 — Geheimhaltung
6.1 Die Subunternehmerin / der Subunternehmer verpflichtet sich, sämtliche Informationen über die Auftraggeberin und deren Kundschaft vertraulich zu behandeln. Dies umfasst insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Dokumentationen, Kundendaten und interne Prozesse. 6.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt während der Vertragsdauer sowie für 3 Jahre nach Vertragsende. 6.3 Bei Verletzung der Geheimhaltungspflicht schuldet die Subunternehmerin / der Subunternehmer eine Vertragsstrafe von CHF [Betrag]. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
Art. 7 — Geistiges Eigentum
7.1 Sämtliche im Rahmen dieses Vertrags erstellten Arbeitsergebnisse — einschliesslich Code, Dokumentation, Entwürfe und Konzepte — gehen mit vollständiger Bezahlung an die Auftraggeberin über. Die Auftraggeberin ist berechtigt, diese Ergebnisse an ihre Endkunden weiterzugeben. 7.2 Eigene Werkzeuge, Bibliotheken und Vorlagen, die vor Vertragsbeginn bestanden oder unabhängig vom Auftrag entwickelt wurden, verbleiben im Eigentum der Subunternehmerin / des Subunternehmers. Deren Einsatz im Projekt begründet keinen Eigentumsübergang.
Art. 8 — Datenschutz
8.1 Die Subunternehmerin / der Subunternehmer bearbeitet keine Personendaten eigenständig im Auftrag der Auftraggeberin. 8.2 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu Personendaten besteht, gelten die Weisungen der Auftraggeberin. Die Subunternehmerin / der Subunternehmer trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz dieser Daten (DSG Art. 9). 8.3 Ist eine systematische Datenbearbeitung erforderlich, schliessen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab.
Art. 9 — Haftung
9.1 Die Subunternehmerin / der Subunternehmer haftet für direkte Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Leistungserbringung verursacht werden. 9.2 Die Haftung ist auf die Höhe der gesamten Auftragssumme begrenzt. 9.3 Die Haftung für indirekte Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Art. 10 — Kündigung
10.1 Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen. 10.2 Bei Kündigung werden laufende Arbeiten ordnungsgemäss abgeschlossen und nach tatsächlichem Aufwand vergütet. 10.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
Art. 11 — Konkurrenzverbot (optional — streichen falls nicht anwendbar)
11.1 Während der Vertragsdauer und für [6] Monate nach Vertragsende ist die Subunternehmerin / der Subunternehmer nicht berechtigt, direkt mit Endkunden der Auftraggeberin zusammenzuarbeiten, die im Rahmen dieses Vertrags bekannt wurden, es sei denn, die Auftraggeberin erteilt vorgängig schriftliche Zustimmung. 11.2 Bei Verletzung dieses Artikels gilt die Vertragsstrafe gemäss Art. 6 Abs. 3 sinngemäss.
Art. 12 — Schlussbestimmungen
12.1 Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. 12.2 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. 12.3 Anwendbares Recht: Es gilt Schweizer Recht. 12.4 Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
Unterschriften
| Auftraggeberin | Subunternehmer/in | |
|---|---|---|
| Firma | le dot E-Solution Stanic, Mirko Stanic | [Firma/Organisation] |
| Name | Mirko Stanic | [Auftragnehmer/in] |
| Ort, Datum | Zürich, [Datum] | [Ort], [Datum] |
| Unterschrift | __ | __ |
Quellenverzeichnis
- OR Art. 394–406 — Auftragsrecht (Grundlage für Dienstleistungsverträge)
- OR Art. 399 — Übertragung der Auftragsausführung an Dritte (Substitution)
- AHVG Art. 5 — Unselbständige Erwerbstätigkeit (Abgrenzungskriterium)
- AHVG Art. 9 — Selbständige Erwerbstätigkeit (Abgrenzungskriterium)
- DSG Art. 9 — Datensicherheit