Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Art. 1 — Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die le dot E-Solution Stanic, Mirko Stanic (UID: CHE-130.745.803, nachfolgend «le dot»), für ihre Auftraggeber erbringt.
1.2. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber diese AGB.
1.3. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Individuelle Vereinbarungen in Einzelverträgen oder Angeboten gehen diesen AGB vor.
1.4. le dot behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Für laufende Aufträge gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Fassung.
Art. 2 — Leistungsgegenstand
2.1. le dot erbringt Leistungen in den Bereichen IT-Beratung, Projektleitung und technische Begleitung.
2.2. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, Angebot oder der Auftragsbestätigung.
2.3. Sofern nicht anders vereinbart, schuldet le dot eine sorgfältige Leistungserbringung (Sorgfaltspflicht gemäss OR Art. 398), nicht jedoch einen bestimmten Erfolg.
2.4. le dot ist berechtigt, für die Leistungserbringung qualifizierte Dritte beizuziehen. le dot bleibt gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich.
Art. 3 — Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber stellt le dot alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpersonen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.
3.2. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Entscheidungen, die für den Fortgang des Auftrags erforderlich sind, zeitnah getroffen werden.
3.3. Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von le dot. le dot ist in solchen Fällen berechtigt, vereinbarte Termine entsprechend anzupassen.
3.4. Entstehen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers Mehraufwände, werden diese nach Aufwand verrechnet.
Art. 4 — Vergütung und Zahlung
4.1. Die Vergütung erfolgt auf Basis von Stunden- oder Tagessätzen oder als Pauschale, wie im jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag vereinbart.
4.2. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung monatlich.
4.3. Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
4.4. Bei Zahlungsverzug ist le dot berechtigt, Verzugszinsen von 5 % pro Jahr zu erheben (OR Art. 104). Eine Mahnung ist nicht Voraussetzung für den Eintritt des Verzugs, sofern ein Zahlungstermin kalendermässig bestimmt ist (OR Art. 102 Abs. 2).
4.5. Spesen und Auslagen werden nur vergütet, sofern dies vorgängig vereinbart wurde.
Art. 5 — Haftung
5.1. le dot haftet für direkte Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind (OR Art. 97 ff.).
5.2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
5.3. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden — insbesondere entgangener Gewinn, Datenverlust oder Betriebsunterbruch — ist vollständig ausgeschlossen.
5.4. Die Haftung von le dot ist in jedem Fall begrenzt auf die Summe der in den letzten 12 Monaten vor dem schadenverursachenden Ereignis tatsächlich bezahlten Vergütungen.
5.5. Allfällige zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
Art. 6 — Geistiges Eigentum
6.1. Arbeitsergebnisse, die le dot im Rahmen eines Auftrags erstellt (z. B. Konzepte, Dokumentationen, Code), gehen nach vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber über.
6.2. Werkzeuge, Methoden, Vorlagen und Frameworks, die le dot vor oder unabhängig vom Auftrag entwickelt hat, verbleiben im Eigentum von le dot. Der Auftraggeber erhält daran ein nicht-exklusives Nutzungsrecht im Rahmen des Auftrags.
6.3. Open-Source-Komponenten, die im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzt werden, unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen. le dot informiert den Auftraggeber über den Einsatz solcher Komponenten.
6.4. Der Auftraggeber garantiert, dass von ihm bereitgestellte Materialien keine Rechte Dritter verletzen. Er stellt le dot von allfälligen Ansprüchen Dritter frei.
Art. 7 — Vertraulichkeit
7.1. Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen nicht-öffentlichen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
7.2. Die Vertraulichkeitspflicht besteht für die Dauer von 3 Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
7.3. Ausgenommen von der Vertraulichkeitspflicht sind Informationen, die:
- zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits öffentlich bekannt waren
- ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden
- der empfangenden Partei bereits vor der Mitteilung bekannt waren
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen
7.4. Bei erhöhtem Schutzbedarf kann eine separate Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) abgeschlossen werden.
Art. 8 — Datenschutz
8.1. le dot bearbeitet Personendaten nur im Rahmen und zum Zweck des jeweiligen Auftrags und im Einklang mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).
8.2. Soweit le dot im Auftrag des Auftraggebers Personendaten als Auftragsbearbeiterin im Sinne von DSG Art. 9 bearbeitet, wird ein separater Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen.
8.3. le dot trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der ihr anvertrauten Personendaten.
8.4. Nach Beendigung des Auftrags werden Personendaten des Auftraggebers gelöscht oder zurückgegeben, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Art. 9 — Kündigung und Beendigung
9.1. Einfache Aufträge im Sinne von OR Art. 394 ff. können von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden (OR Art. 404).
9.2. Bei Werkverträgen im Sinne von OR Art. 363 ff. gelten die Bestimmungen von OR Art. 377 (Rücktritt gegen Schadloshaltung) und OR Art. 378 (Unmöglichkeit der Erfüllung).
9.3. Im Falle einer Kündigung werden bereits erbrachte Leistungen nach Aufwand abgerechnet.
9.4. le dot stellt die ordnungsgemässe Übergabe aller relevanten Arbeitsergebnisse, Dokumentationen und Zugänge sicher.
9.5. Die Bestimmungen zu Vertraulichkeit (Art. 7), Haftung (Art. 5) und geistigem Eigentum (Art. 6) gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Art. 10 — Schlussbestimmungen
10.1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Einzelvertrags bedürfen der Schriftform.
10.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt (Salvatorische Klausel).
10.3. Auf diese AGB und alle darauf basierenden Vertragsverhältnisse ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
10.4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Zürich, Schweiz. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Quellenverzeichnis
- OR Art. 1 — Abschluss des Vertrags
- OR Art. 97 — Haftung bei Vertragsverletzung
- OR Art. 102 — Verzug des Schuldners
- OR Art. 104 — Verzugszins
- OR Art. 363 — Werkvertrag
- OR Art. 377 — Rücktritt des Bestellers
- OR Art. 378 — Unmöglichkeit der Erfüllung
- OR Art. 394 — Einfacher Auftrag
- OR Art. 398 — Sorgfaltspflicht des Beauftragten
- OR Art. 404 — Widerruf und Kündigung des Auftrags
- UWG Art. 8 — Verwendung missbräuchlicher Geschäftsbedingungen
- DSG Art. 9 — Bearbeitung durch Auftragsbearbeiter