Hinweis: Dieses Dokument ist eine Vorlage. Alle Angaben in eckigen Klammern […] müssen vor Verwendung durch die konkreten Projekt- und Kundendaten ersetzt und die Inhalte an den jeweiligen Auftrag angepasst werden. Eine rechtliche Prüfung wird empfohlen.
Abnahmeprotokoll
Projektangaben
- Projektbezeichnung: [Projektbezeichnung]
- Vertragsdatum: [Datum]
- Datum der Abnahme: [Datum]
- Auftragnehmer: le dot - E-Solution Stanic, Mirko Stanic, Birmensdorferstrasse 240, 8003 Zürich, UID: CHE-130.745.803
- Auftraggeber/in: [Auftraggeber/in], [Firma/Organisation], [Adresse Auftraggeber/in]
Beschreibung des abgenommenen Werks
[Kurzbeschreibung des Liefergegenstands]
Prüfkriterien
- Funktionale Anforderungen gemäss Pflichtenheft
- Erfüllt: [ ] Ja / [ ] Nein
- Dokumentation vollständig übergeben
- Erfüllt: [ ] Ja / [ ] Nein
- Installation / Deployment abgeschlossen
- Erfüllt: [ ] Ja / [ ] Nein
- Zugänge und Berechtigungen übergeben
- Erfüllt: [ ] Ja / [ ] Nein
- Schulung / Einweisung durchgeführt
- Erfüllt: [ ] Ja / [ ] Nein
Mängelliste
- 1
- Beschreibung: [Beschreibung]
- Klassierung: [ ] Kritisch / [ ] Nicht-kritisch
- Frist: [Datum]
- 2
- Beschreibung: [Beschreibung]
- Klassierung: [ ] Kritisch / [ ] Nicht-kritisch
- Frist: [Datum]
- 3
- Beschreibung: [Beschreibung]
- Klassierung: [ ] Kritisch / [ ] Nicht-kritisch
- Frist: [Datum]
Abnahmeentscheid
Gewährleistung
Die vertraglich vereinbarte Gewährleistungsfrist von [12] Monaten beginnt mit dem Datum der Abnahme. Die Verjährung der Mängelrechte richtet sich nach OR Art. 371. Verdeckte Mängel sind sofort nach ihrer Entdeckung zu rügen (OR Art. 370 Abs. 3).
Unterschriften
Auftragnehmer: le dot - E-Solution Stanic, Mirko Stanic, vertreten durch Mirko Stanic
Ort, Datum: Zürich, [Datum]
Unterschrift: ___________________________________
Auftraggeber/in: [Firma/Organisation], vertreten durch [Auftraggeber/in]
Ort, Datum: [Ort], [Datum]
Unterschrift: ___________________________________
Quellenverzeichnis
- OR Art. 363: Definition des Werkvertrags
- OR Art. 367: Prüfungs- und Rügepflicht
- OR Art. 368: Gewährleistung bei Mängeln
- OR Art. 370: Genehmigung des Werks (Abnahme)
- OR Art. 371: Verjährung der Mängelrechte